Öffentliche Anlässe bedürfen einer Bewilligung gemäss Gastgewerbegesetz. Ebenso sind geplante Verlängerungen der Wirtetätigkeit bewilligen zu lassen. Auch die Spirituosenabgabe benötigt eine Bewilligung der Gemeinde.

Mit untenstehendem Link können Sie das Formular ausfüllen und der Gemeindekanzlei in ausgedruckter Form zukommen lassen. Bei Spirituosenabgabe müssen Sie das Formular zusätzlich dem Amt für Verbraucherschutz einreichen (kann online über Button "Einreichen" gemacht werden).

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