Schulweg- und Verkehrssicherheit
In diesem Sommer sind auf Grund des Wetters die Bäume und Sträucher enorm gewachsen. An vielen Orten ragen diese in den Strassenraum und beeinträchtigen somit die Verkehrs- und Schulwegsicherheit.
Wir ersuchen alle Liegenschaftsbesitzer/innen Ihre Bäume und Sträucher zu kontrollieren und bei Handlungsbedarf bis 30. September 2025 entsprechend zurückzuschneiden. Es gelten folgende Vorschriften:
- Die öffentlichen Strassen und deren Einrichtungen (Strassenbeleuchtung, Hydranten, Wegweiser etc.) dürfen vom anstossenden Grundeigentum aus durch Bäume und Sträucher nicht beeinträchtigt werden.
- In den Strassenraum hineinragende Bäume sind auf eine Höhe von 4.50, ab Fahrbahnrand gemessen, aufzuasten.
- Hecken und Sträucher sind auf 0.60 m Abstand gemessen ab der Grundstückgrenze, zurückzuschneiden. Bei Gehwegen hat der Rückschnitt auf die Hinterkante des Trottoirs zu erfolgen.
- In Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 0.80 m und 3.00 m gewährleistet sein.
Wird dieser Rückschnitt nicht fristgerecht umgesetzt, wird der Gemeinderat ohne weitere Ankündigung die notwenigen Arbeiten auf die Kosten der Liegenschaftsbesitzer/innen durch den Werkdienst ausführen lassen.
Für die Vornahme der Arbeiten danken wir Ihnen im Voraus bestens.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.