28. August 2025
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

In diesem Sommer sind auf Grund des Wetters die Bäume und Sträucher enorm gewachsen. An vielen Orten ragen diese in den Strassenraum und beeinträchtigen somit die Verkehrs- und Schulwegsicherheit. 

Wir ersuchen alle Liegenschaftsbesitzer/innen Ihre Bäume und Sträucher zu kontrollieren und bei Handlungsbedarf bis 30. September 2025 entsprechend zurückzuschneiden. Es gelten folgende Vorschriften:

  1. Die öffentlichen Strassen und deren Einrichtungen (Strassenbeleuchtung, Hydranten, Wegweiser etc.) dürfen vom anstossenden Grundeigentum aus durch Bäume und Sträucher nicht beeinträchtigt werden.
  2. In den Strassenraum hineinragende Bäume sind auf eine Höhe von 4.50, ab Fahrbahnrand gemessen, aufzuasten.
  3. Hecken und Sträucher sind auf 0.60 m Abstand gemessen ab der Grundstückgrenze, zu­rückzuschneiden. Bei Gehwegen hat der Rückschnitt auf die Hinterkante des Trottoirs zu erfolgen.
  4. In Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 0.80 m und 3.00 m ge­währleistet sein.

Wird dieser Rückschnitt nicht fristgerecht umgesetzt, wird der Gemeinderat ohne weitere Ankündigung die notwenigen Arbeiten auf die Kosten der Liegenschaftsbesitzer/innen durch den Werkdienst ausführen lassen.

Für die Vornahme der Arbeiten danken wir Ihnen im Voraus bestens.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Schnitthöhen