Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot
Aufgrund der zurzeit herrschenden Trockenheit, ausbleibenden Niederschlägen und Hitze gilt im Verbandsgebiet des Bevölkerungsschutzes Zurzibiet ab sofort die Gefahrenstufe 5 «absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot».
Verhalten bei Trockenheit Gefahrenstufe 5:
- Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot sowie Verbot von Höhenfeuer
- Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
- Eine sachgemässe und vernünftige Anwendung vorausgesetzt, ist einzig die Verwendung von Elektro- und Gasgrills im Siedlungsgebiet zulässig.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Dokument «Verhalten bei Trockenheit».
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Verhalten bei Trockenheit (PDF, 228 kB) | Download | 0 | Verhalten bei Trockenheit |