Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Identitätskarte


Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis


Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

ACHTUNG: Bei Abmeldung ins Ausland bitte mindestens 14 Tage vor Abreise bei uns melden!

Unter folgendem Link können Sie die Abmeldung aus der Gemeinde auch online vornehmen: http://ag.eumzug.swiss/

Preis

gratis
eUmzug

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt