23. Juli 2026

Aufgrund der zurzeit herrschenden Trockenheit, ausbleibenden Niederschlägen und Hitze gilt im Verbandsgebiet des Bevölkerungsschutzes Zurzibiet ab sofort die Gefahrenstufe 5 «absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot».

Verhalten bei Trockenheit Gefahrenstufe 5:

  • Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot sowie Verbot von Höhenfeuer
  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
  • Eine sachgemässe und vernünftige Anwendung vorausgesetzt, ist einzig die Verwendung von Elektro- und Gasgrills im Siedlungsgebiet zulässig.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Dokument «Verhalten bei Trockenheit».

Feuerverbot

Zugehörige Objekte

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Verhalten bei Trockenheit (PDF, 228 kB) Download 0 Verhalten bei Trockenheit