Bedingtes Feuerverbot
Das Zurzibiet hatte in den vergangenen Wochen, wie viele andere Regionen, nur geringe Niederschlagsmengen zu verzeichnen. Die Wetterberichte sagen weiter keine, bis allfällig vereinzelte örtliche Niederschläge voraus.
Bei der Stufe 4, bedingtes Feuerverbot, gilt ein Verbot für:
- Feuer im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand.
- Feuerwerk im Wald und im Abstand von 200 Metern zum Waldrand.
- Feuer in unbefestigten Feuerstellen im Wald und im Siedlungsgebiet.
- Feuer in befestigten Feuerstellen im Wald.
- Wegwerfen brennender Zigaretten, anderer Raucherwaren oder Streichhölzer.
- Bei starkem Wind (allgemein, aber auch vor und während Gewittern) darf wegen des gefährlichen Funkenflugs kein Feuer im Freien entfacht werden. Dies gilt auch für Grills, die zu Funkenflug führen können.
Im Siedlungsgebiet gilt zusätzlich erhöhte Vorsicht
- Bei Feuern in befestigten Feuerstellen und Kohlegrills.
- Beim Abbrennen von Feuerwerk.
Wir bitten Sie, sich generell verantwortungsbewusst zu verhalten und das Merkblatt "Verhalten bei Trockenheit" zu beachten.
Zugehörige Objekte
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| Verhalten bei Trockenheit - Merkblatt Stufe 4 (PDF, 746 kB) | Download | 0 | Verhalten bei Trockenheit - Merkblatt Stufe 4 |