Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Schriftenempfangsschein
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
ACHTUNG: Bei Abmeldung ins Ausland bitte mindestens 14 Tage vor Abreise bei uns melden!
Unter folgendem Link können Sie die Abmeldung aus der Gemeinde auch online vornehmen: http://ag.eumzug.swiss/
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 056 266 50 11 | einwohnerkontrolle@lengnau-ag.ch |